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[2] audivit] ‘er mufste hören’, und zwar von den Senatoren, wie aus iacta erant erhellt; bei audire = hören, was den Hörer selbst betrifft, steht nicht blofs bene und male, sondern auch ein Objekt; doch bezeichnet dieses stets etwas Böses; vgl. 40.9.1; Cic. Phil. 2, 47; zu iacta vgl. 28.24.8. graviores] ‘gewichtigere’, welche die Sache mit mehr Nachdruck führen konnten als die Gesandten und die eben erwähnten Senatoren. Dafs der Senat die Anklage nicht mifsbilligte, zeigen die Verhandlungen; aber dafs er dieselbe ‘den Tribunen überlassen’ habe, geht aus der Darstellung nicht hervor, ebenso wenig ist § 3, wo nur gesagt ist, dafs Lucretius auf dem Forum ebenso scharf, wie im Senate, getadelt worden sei, von einer ‘aufsergerichtlichen Untersuchung’ die Rede; s. Rein. CR. 608. 644. Iuventius] s. 45.16.3. Aufidius] scheint sonst nicht bekannt, wenn er nicht der Urheber des von Plin. 8, 64 erwähnten Plebiscits ist; s. zu 44.18.8.
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