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[3] nomina profiterentur] ‘sich melden sollten’; vgl. 3.1.7; zu 26.18.5; Canuleius ist, als der Beschlufs gefafst wird, wahrscheinlich schon in Hispanien. Canuleium] ohne den Zusatz praetorem (2, 3), wie 45.42.4. 43, 10. eorumque si quos man.] warum für diese in gleicher Weise wie für die Freilasser gesorgt wird, geht aus der Darstellung des L. nicht hervor; vielleicht geschieht es, weil die Stellung derselben ebenso unsicher war, als die der halbrömischen Freilasser. Bei Anwendung von si quis . . folgt das Demonstrativum gewöhnlich nach; s. 8.7; 42.30.9. Hier mufste eorum voraufgenommen werden, weil es sich, wie sua, auf nomina bezog. eos] bezieht sich nicht blofs auf die Freigelassenen, sondern umfafst auch die Freilasser, da von diesen gerade die Gesandtschaft ausgegangen ist; eos also = ‘diese, die Angemeldeten’. Carteiam] eine ursprünglich phönizische (von dem phöniz. keret = Stadt benannte), bedeutende Handelsstadt, nördlich von dem Felsenneste Calpe (Gibraltar); s. Ukert II, 1, 346; Movers, Phöniz. 2, 2, 632. Liv. dachte sich die Lage des Ortes westlicher, wie ad Oceanum zeigt; s. zu 28.30.3. Carteiam ad Oceanum] ‘C. am Ocean’; im Lat. jedoch ist ad Oc. nicht attributiv zu Cart. zu nehmen, sondern gehört gleichfalls zu dem Verbum; vgl. 9.3 und zu 21.49.3.
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