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[1-3] Valer., er ist c. 6 zu Perseus und Ptolemaeus geschickt, hier wird, wenn man nicht annehmen [p. 87] will, dass Graecia in weiter Bedeutung genommen sei, s. 36.1.6, vgl. c. 2, 1, vorausgesetzt, dass er eine andere Bestimmung gehabt habe, worauf auch § 2: Delphis u. § 8: Chalcidem hinweist; er hat sich also von den übrigen Gesandten getrennt, oder die Angabe c. 6 ist nicht genau und Valerius kehrt erst jetzt von der Gesandtschaft 41, 25 zurück. ex Graec. ist als ein bedeutendes Moment vorangestellt und so das Relativ von seinem Beziehungswort getrennt, der Zusatz regionis eius, s. c. 3, 6, nöthig geworden. Ramm., s. c. 41, 3, der Name findet sich sonst nur selten, s. Hermes 6, 152. Appian., der das Attentat p. 265, 4 ff. ausführlich erzählt, sagt p. 263, 17 nur allgemein: και ἄλλας δέ τινας αἰτίας οἱ Ῥωμαῖοι — προΣελάμβανον; nennt aber den Angeber Ἐρέννίος, Nissen 115. qui talis, s. 40.6.1, ist so gestellt, als ob sogleich die Anzeige folgen sollte, aber dann die Angabe über die Person und die Stellung des Rammius eingeschoben. hospitioq., da nur etwas dem Rammius als princeps Zukommendes, nicht etwas Unerwartetes angefügt wird, auch sogleich quoque in d. Hs. selbst zweimal geschrieben ist, so ist wol hospitioque st. hospitio quoque zu lesen. exterar., die von Osten kamen, da nach dieser Seite Brundisium der gewöhnliche Landungsplatz war.
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